AGB

 

Auditoren

Beauftragten

Compliance Officer

Managementsysteme

Meldestelle HinSchG

Ombudsperson

Sachverständiger

"Das Übel erkennen, heisst 

schon ihm teilweise abhelfen." 

Otto von Bismark



"Man hat kaum einen Fehler, der nicht verzeihlicher wäre, als die Mittel, die man anwendet, um sie zu verbergen."

Francois VI. Duc de La Rochefoucold



 „Beurteile einen Menschen

lieber nach seinem Handeln

als nach Worten, denn viele

handeln schlecht und

sprechen vortrefflich.“

Matthias Claudius

Allgemeine Auftragsbedingungen für Dienstleistungen, Beratung und Betreuung

 

FL ACOS UG (haftungsbeschränkt)

Stand: 03/2022

 

 

 

1. Geltungsbereich

(1) Die Auftragsbedingungen gelten für die Verträge zwischen der FL ACOS UG (haftungsbeschränkt) und seinen Auftraggebern über Gutachten, Fachplanung, Prüfungen, Beratungen, Tätigkeiten als Funktionsträger oder Beauftragter und sonstige Aufträge und Dienstlesitungen, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

 

(2) Werden im Einzelfall ausnahmsweise vertragliche Beziehungen auch zwischen der FL ACOS UG (haftungsbeschränkt) und anderen Personen als dem Auftraggeber begründet, so gelten auch gegenüber solchen Dritten die Bestimmungen der nachstehenden Nr. 9.

 

2. Umfang und Ausführung des Auftrages

(1) Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berufsausübung nach erfolgter üblicher Form und Stand der Technik ausgeführt. Die FL ACOS UG (haftungsbeschränkt) ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages sachverständiger Personen oder Dritten zu bedienen.

 

(2) Die Berücksichtigung ausländischen Rechtes bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

 

(3) Der Auftrag erstreckt sich ausschließlich auf die im Angebot oder Auftrag definierten Leistungen, Gewerke, Beratungsumfang oder Betreuungsumfang, nach dem aktuellen Stand der Technik und üblichen Methoden und Werkzeugen bzw. die der hierzu praktizierten der Fa. FL ACOS UG (haftungsbeschränkt)

 

(4) Ändert sich die Rechtslage nach Abgabe der abschließenden beruflichen Äußerung, so ist die FL ACOS UG (haftungsbeschränkt) nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folgerungen hinzuweisen. Die Organisations- und Unternehmerpflicht obliegt ausschließlich dem Besteller und/oder Aufttraggeber.

 

3. Aufklärungspflicht des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass die FL ACOS UG (haftungsbeschränkt) auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen und Informationen rechtzeitig vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit der FL ACOS UG (haftungbeschränkt) bekannt werden.

Darüber hinaus ist die notwendige Mitwirkungspflicht des Auftraggebers und deren Organisation, laut Auftragsumfang ordnungsgemäß und angemessen ohne und vor allem nach Aufforderung nach zu kommen, wenn dies nach gesetzlichen Vorgaben oder durch den allgemein anerkannten Stand der Technik für diesen Auftrag erfordert oder notwendig macht. Sollte dies nicht ausdrücklich im Auftrag oder deren Bestellung explizit erwähnt oder ausgeführt sein.

 

(2) Auf Verlangen der FL ACOS UG (haftungsbeschränkt), hat der Auftraggeber die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und der gegebenen Auskünfte und Erklärungen in einer von der FL ACOS UG (haftungsbeschränkt) formulierten schriftlichen Erklärung zu bestätigen.

 

4. Sicherung der Unabhängigkeit

Der Auftraggeber steht dafür ein, dass alles unterlassen wird, was die Unabhängigkeit der Mitarbeiter der FL ACOS UG (haftungsbeschränkt) gefährden könnte. Dies gilt insbesondere für Angebote auf Anstellung und für Angebote, Aufträge die auf eigene Rechnung diese übernehmen.

 

5. Berichterstattung und mündliche Auskünfte

Hat die FL ACOS UG (haftungsbeschränkt) die Ergebnisse seiner Tätigkeit schriftlich darzustellen, so ist nur die schriftliche Darstellung maßgebend. Bei Prüfungsaufträgen, Betreuungen, Beauftragten Tätigkeit wird der Bericht, soweit nichts anderes vereinbart ist, schriftlich erstattet. Mündliche Erklärungen und Auskünfte von Mitarbeitern der FL ACOS UG (haftungsbeschränkt) außerhalb des erteilten Auftrages sind stets unverbindlich und nicht Bestandteil der Vertragsleistungen bzw. Beauftragungen.

 

6. Schutz des geistigen Eigentums der FL ACOS UG (haftungsbeschränkt)

Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrags vom FL ACOS UG (haftungsbeschränkt) gefertigten Gutachten, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen und Berechnungen, Konzepte, Hilfsmittel, Berichte und weitere Dienstleistungen, nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden dürfen. Sprich, keinem Dritten jeglicher Art zur Verfügung gestellt, veröffentlicht oder verbreitet werden dürfen, außer die FL ACOS UG (haftungsbeschränkt) gibt deren schriftlichen Einverständis über dessen Umfang und Zweck.

 

7. Weitergabe einer beruflichen Äußerung der FL ACOS UG (haftungsbeschränkt)

(1) Die Weitergabe beruflicher Äußerungen der FL ACOS UG (haftungsbeschränkt) wie Berichte, Gutachten und dgl. an einen Dritten bedarf der schriftlichen Zustimmung der FL ACOS UG (haftungsbeschränkt), soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Einwilligung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten in dessen Beauftragung, der rechtlichen Stellung und Pflichten oder im Vertrag hierzu ergibt. Gegenüber einem Dritten haftet die FL ACOS UG (haftungsbeschränkt) (im Rahmen von Nr. 9) nur, wenn die Voraussetzungen des Satzes 1 gegeben sind.

 

(2) Die Verwendung beruflicher Äußerungen der FL ACOS UG (haftungsbeschränkt) zu Werbezwecken ist unzulässig; ein Verstoß berechtigt die FL ACOS UG (haftungsbeschränkt) zur fristlosen Kündigung aller noch nicht durchgeführten Aufträge des Auftraggebers.

 

8. Mängelbeseitigung

(1) Der Auftraggeber oder Besteller hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger berechtigter Mängel durch die FL ACOS UG (haftungsbeschränkt). Nur bei Fehlschlagen einer sachlich berechtigten und begründeteten Nachbesserung kann der Auftraggeber auch die Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Ist der Auftrag von einem Kaufmann im Rahmen seines Handelsgewerbes, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder von einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen erteilt worden, so kann der Auftraggeber die Rückgängigmachung des Vertrages nur verlangen, wenn die erbrachte Leistung wegen Fehlschlagens der einer sachlich berechtigten und begründeteten Nach-besserung für ihn ohne Interesse ist. Soweit darüber hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt Nr. 9.

 

(2) Der Anspruch auf Beseitigung von sachlich berechtigten und beründeten Mängeln muss vom Auftraggeber unverzüglich und sofort schriftlich geltend gemacht werden. Ansprüche nach Abs. 1 Satz 1 verjähren mit Ablauf von 2 Wochen, nachdem die FL ACOS UG (haftungsbeschränkt) die berufliche und beauftragte Leistung erbracht hat.

 

(3) Offenbare Unrichtigkeiten, wie z. B. Schreibfehler, Rechenfehler und formelle Mängel, die in einer beruflichen Äußerung (Bericht, Gutachten und dgl.) der FL ACOS UG (haftungsbeschränkt) enthalten sind, können jederzeit vom FL ACOS UG (haftungsbeschränkt) auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkeiten, die geeignet (sachlich und rechtlich begründet) sind, in der beruflichen Äußerung der FL ACOS UG (haftungsbeschränkt) enthaltene Ergebnisse in Frage zu stellen, berechtigen diesen, die Äußerung auch Dritten gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fällen ist der Auftraggeber von der FL ACOS UG (haftungsbeschränkt) tunlichst vorher zu hören, sowie sachlich Stellung zu nehmen.

 

9. Haftung

(1) Haftung bei Fahrlässigkeit und grober Fahrlässigkeit; Einzelner Schadensfall

Die Haftung der FL ACOS UG (haftungsbeschränkt) für Schadensersatzansprüche jeder Art, sei es aus Einzel- oder als Gesamtschuldner, ist bei einem grob fahrlässig verursachten einzelne Schadensfall auf 1 Mio. € bei Vermögensschäden und 5 Mio. Euro pauschal bei Personen- und Sachschäden beschränkt. Dies gilt auch dann, wenn eine Haftung gegenüber einer anderen Person als dem Auftraggeber begründet sein sollte. Als einzelner Schadensfall ist die Summe der Schadensersatzansprüche aller Anspruchsberechtigten zu verstehen, die sich aus ein und derselben beruflichen Fehlleistung (Verstoß) ergeben; als einzelner Schadensfall gelten auch alle Verstöße, die bei einer Prüfung der bei einer sonstigen einheitlichen Leistung (fachlich als einheitliche Leistung zu wertende abgrenzbare berufliche Tätigkeit) von einer Person oder von mehreren Personen begangen worden sind. Die FL ACOS UG (haftungsbeschränkt) haftet jedoch für einen Schaden, der im Rahmen mehrerer gleichartiger Prüfungen oder gleichartiger einheitlicher Leistungen aufgrund mehrerer auf dem gleichen fachlichen Fehler beruhenden Verstöße entstanden ist, nur bis zur Höhe der zuvor ausgeführten Beträge ohne Rücksicht darauf, ob der Schaden durch Verstöße in einem Jahr oder in mehreren aufeinander folgenden Jahren verursacht worden ist. Die Vermögensschaden- und Betriebshaftpflicht-versicherung besteht bei der HISCOX, 80636 München - Vers.-Nr.: HV.DSC 6600806.

 

(2) Ausschlussfristen

Ein Schadensersatzanspruch kann nur innerhalb einer Ausschlussfrist von 6 Monaten geltend gemacht werden, nachdem der Anspruchsberechtigte von dem Schaden und von dem anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt hat, spätestens aber innerhalb von 2 Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis. Der Anspruch erlischt, wenn nicht innerhalb einer Frist von sechs Monaten seit der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen wurde. Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu machen, bleibt unberührt.

 

10. Ergänzende Bestimmungen für Prüfungsaufträge, Gutachten und Berichte

(1) Eine nachträgliche Änderung oder Kürzung des durch die geprüften und mit einem Bestätigungsvermerk versehenen Prüfberichts bedarf, auch wenn eine Veröffentlichung nicht stattfindet, der schriftlichen Einwilligung der FL ACOS UG (haftungsbeschränkt). Hat die FL ACOS UG (haftungsbeschränkt) einen Bestätigungsvermerk nicht erteilt, so ist ein Hinweis auf die durch die FL ACOS UG (haftungsbeschränkt) durchgeführte Prüfung im Bericht, Gutachten, Leistung oder an anderer für die Öffentlichkeit bestimmter Stelle nur mit schriftlicher Einwilligung der FL ACOS UG (haftungsbeschränkt) und mit dem von ihm genehmigten Wortlaut zulässig.

 

(2) Widerruft die FL ACOS UG (haftungsbeschränkt) den Bestätigungsvermerk, so darf der Bestätigungsvermerk nicht weiterverwendet werden. Hat der Auftraggeber den Bestätigungsvermerk bereits verwendet, so hat er auf Verlangen der FL ACOS UG (haftungsbeschränkt) den Widerruf bekannt zu geben.

 

(3) Der Auftraggeber hat Anspruch auf zwei Berichtsausfertigungen. Weitere Ausfertigungen werden besonders in Rechnung gestellt.

 

11. Ergänzende Bestimmungen für Hilfeleistung bei Beratungen, Dienstleistungen + Beauftragter

(1) Die FL ACOS UG (haftungsbeschränkt) ist berechtigt, sowohl bei der Beratung in Einzelfragen als auch im Falle der Dauerberatung die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig und vollständig zugrunde zu legen. Er hat jedoch den Auftraggeber auf von ihm festgestellte Unrichtigkeiten hinzuweisen.

 

(2) Der Dienstleistungsauftrag umfasst nicht die zur Wahrung von Fristen erforderlichen Handlungen, es sei denn, dass der FL ACOS UG (haftungsbeschränkt) hierzu ausdrücklich den Auftrag übernommen hat. In diesem Falle hat der Auftraggeber der FL ACOS UG (haftungsbeschränkt) alle für die Wahrung von Fristen wesentlichen Unterlagen, insbesondere behördlichen Verfahren, Feststellungen von Behörden oder Dritten, Versicherungspolicen und Nachträge und den dazu geführten Schriftwechsel usw., so rechtzeitig vorzulegen, dass die FL ACOS UG (haftungsbeschränkt) eine angemessene Prüf- und Bearbeitungszeit zur Verfügung steht.

 

Die FL ACOS UG (haftungsbeschränkt) berücksichtigt bei den von ihr bearbeiteten Aufgaben und Pflichten ihrer Dienstleistung die wesentliche veröffentlichte Rechtsprechung im Bereich von Beratungen, bei Gutachten, als Bestellter Beauftragter und der beauftragten Dienstleistungen.

 

12. Schweigepflicht gegenüber Dritten, Datenschutz

(1) Die FL ACOS UG (haftungsbeschränkt). ist nach Maßgabe der Gesetze verpflichtet, über alle Tatsachen die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet. Außer diese Informationen und Daten sind frei zugänglich für jeden einsehbar oder im Umlauf.

 

(2) Die FL ACOS UG (haftungsbeschränkt) darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse ihrer Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen.

 

(3) Die FL ACOS UG (haftungsbeschränkt) ist nach den Vorgaben nach DSGVO befugt ihre anvertrauten personenbezogenen Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftraggebers nach zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen und dies mit elektronischen Datenverarbeitung zu erfassen und zu bearbeiten und archivieren. Die FL ACOS UG (haftungsbeschränkt). richtet sich dabei an gesetzlichen Vorgaben. Der Auftraggeber erhält auf Anfrage nach DSGVO Zugriff auf die elektronisch geführten Daten, Informationen und Akten, die ausftrags- oder tätigkeitsbezogen bearbeitet und gespeichert wurden.

 

Die Parteien vereinbaren und bestätigen bei Vertragsabschluss, dass die Datenschutzerklärung der FL ACOS UG (haftungsbeschränkt) mit Stand 03/2022 verbindlich vereinbart wird, sowie vom Auftragnehmer zur Kenntnis genommen, gelesen und mit Vertragsabschluss eingewilligt wurde.

 

(4) Es ist vor Auftrags- oder Vertrasgbeginn eine im Original zu unterzeichnede Einwilligungserklärung Datenschutz vom Auftraggeber gegenüber der FL ACOS UG (haftungsbeschränkt) zu unterschreiben, um somit die gesetzlichen Anforderungen der beauftragten und vereinbarten Dienstleistungen bzw. Werkleistungen ausführen zu können.

 

13. Annahmeverzug und unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers

Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der von der FL ACOS UG (haftungsbeschränkt) angebotenen Leistung oder Einwilligung Datenschutz in Verzug oder unterlässt der Auftraggeber eine ihm nach Nr. 3 oder sonst wie obliegende Mitwirkung, so ist die FL ACOS UG (haftungsbeschränkt) zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt und haftet nicht für daraus entstehende Schäden. Unberührt bleibt der Anspruch der FL ACOS UG (haftungsbeschränkt) auf Ersatz der ihm durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn der FL ACOS UG (haftungsbeschränkt) von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.

 

14. Vergütung

(1) Die FL ACOS UG (haftungsbeschränkt) hat neben ihrer Honorar, Gebühren- oder Vergütungsforderung Anspruch auf Erstattung ihrer Auslagen; die Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet. Die Gebühren und Vergütungen orientieren sich nach den Vorschriften der Unternehmensberater sowie den Empfehlungen des IDW. Die FL ACOS UG (haftungsbeschränkt) kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Auslieferung ihrer Leistung von der vollen Befriedigung ihrer Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner.

 

(2) Sofern für die Aufgaben unter Ziffer 11 keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen ist, werden diese Leistungen mit einer Stundenvergütung von 130,- € Netto abgegolten.

Bei berechtigter Kündigung als Beauftragter, oder die der Rücknahme von bereits begonnen, erstellten und ausgehändigen Prüfberichte, Gutachten, CE Konformitätsbescheinigungen und - Prüfungen, Zertifikaten oder sonstige Bestätigungsdokumente der FL ACOS UG (haftungsbeschränkt), die vom Auftraggeber verursacht wurden, die erfolgten Fahrt- und Einsatzzeiten abzurechenen, sowie pauschal mit 500 Euro Netto je angefangenem Dokument als Bearbeitungsgebühr und Aufwand sofort fällig.

 

(3) Eine Aufrechnung gegen Forderungen der FL ACOS UG (haftungsbeschränkt) auf Vergütung und Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

 

(4) Das Zahlungsziel der vereinbarten Vorschüsse, Honorare, Gebühren, Auslagen und/oder Kostenverrechnungssätze der Beaftragung, Beratung, Dienstleistungen und weiteren Dienstleistungen sind in den Angeboten und Aufträgen der FL ACOS UG (haftungsbeschränkt) an den Auftraggeber ausgewiesen, definiert und wird mit dem Auftraggeber hier Auftragsbezogen vereinbart. Sollte dies nicht explizit schriftlich festgelegt, ausgewiesen und bestätigt sein, so ist der Rechnungsbetrag spätestens innerhalb von 14 Tagen sofort fällig.

 

15. Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen

(1) Die FL ACOS UG (haftungsbeschränkt) bewahrt die im Zusammenhang mit der Erledigung eines Auftrags ihr übergebenen und von ihr selbst angefertigten Unterlagen, sowie den über den Auftrag geführten Schriftwechsel 10 Jahre auf.

 

(2) Nach Befriedigung ihrer Ansprüche aus dem Auftrag hat die FL ACOS UG (haftungsbeschränkt) auf Verlangen des Auftraggebers alle ihrer zustehenden Unterlagen herauszugeben, die sie aus Anlass ihrer Tätigkeit für den Auftrag von diesem oder für diesen erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen der FL ACOS UG (haftungsbeschränkt) und ihrem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die dieser bereits in Urschrift oder Abschrift besitzt, oder für Beweiszwecke benötigt. Die FL ACOS UG (haftungsbeschränkt) kann von Unterlagen, die sie an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen und zurückbehalten, alleine schon aus Beweis- und Aufbewahrungspflichten.

 

16. Anzuwendendes Recht

Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt ausschließlich deutsches und übergeordnet europäisches Recht.

 


Mitgliedschaften:

 

BDSH e.V. - Bundesverband Deutscher Sachverständiger des Handwerks e.V.

Mitgliedsnummer: 35132

 

Versicherungen:

ALL-Risk Vermögenshaftpflicht für Unternehmens- und Personalberater sowie Lead Auditor bei akkreditierten Zertgesellschaften, Compliance Officer Operativ, Sachverständiger: Arbeitssicherheit - vorbeugender Brandschutz - Lebensmittelsicherheit, Fachplaner Brandschutz, Brandschutzbeauftragter, Fachkraft für Arbeitssicherheit

1 Mio. Euro pauschal Vermögensschäden max. 2 mal im Jahr   

HISCOX , 80636 München - Vers.-Nr.: HV.DSC 6600806

 

ALL-Risk Betriebshaftpflicht für Unternehmens- und Personalberater sowie Lead Auditor bei akkreditierten Zertgesellschaften, Compliance Officer Operativ, Sachverständiger: Arbeitssicherheit - vorbeugender Brandschutz - Lebensmittelsicherheit, Fachplaner Brandschutz, Brandschutzbeauftragter, Fachkraft für Arbeitssicherheit

5 Mio. Euro pauschal Personen- und Sachschäden  max. 2 mal im Jahr 

50.000 Euro für Vermögensschäden im Jahr

HISCOX , 80636 München - Vers.-Nr.: HV.DSC 6600806

 

Berufsgenossenschaft:


VBG Hamburg - Kunden-Nr: 14/2019/6993


Industrie und Handelskammer:

IHK Stade - Mitgliedsnummer: 174-00542544